Amtsgericht Schwerin – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Schwerin, Schwerin. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 36 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
19053 Schwerin
- Telefon
- +4938574150
- Fax
- +493857415200
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 36 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Schwerin das Grundbuch:
- Alt Meteln
- Alt Schwerin
- Badow
- Banzkow
- Brüsewitz
- Cambs
- Cramonshagen
- Dodow
- Dümmer
- Gneven
- Goldenstädt
- Gottesgabe
- Grambow
- Holthusen
- Klein Rogahn
- Klein Trebbow
- Langen Brütz
- Leezen
- Lübesse
- Lützow
- Pampow
- Parum
- Pingelshagen
- Pinnow
- Plate
- Retgendorf
- Schossin
- Schwerin
- Seehof
- Stralendorf
- Sukow
- Sülstorf
- Uelitz
- Warsow
- Wittenförden
- Zickhusen
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 05.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: (0385) 7415-0.
Nach telefonischer Vereinbarung möglich
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 05.09.2026