Amtsgericht Seligenstadt – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Seligenstadt, Seligenstadt. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 4 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
63500 Seligenstadt
- Telefon
- +49 6182 931 0
- Fax
- +496182931150
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 4 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Seligenstadt das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Keine Terminpflicht im Text; allgemeine Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00-12:00
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Online-Dienste
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Rollstuhlgerecht: ja
- Parken: 1
- Fünf Behindertenparkplätze unmittelbar vor dem Gebäude; Zutritt durch Haupteingang möglich, Aufzug im Hauptgebäude; bei besonderen Umständen Kontakt zur Wachtmeisterei (Tel: +49 6182 931 102)
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Ordentliche Gerichtsbarkeit; Aufgaben und Services umfassen u.a. Fristenbriefkasten, Gerichtsvollzieher, Kinderzimmer, Kontopfändung, Ortsgerichte, Schiedsämter, Versteigerungstermine, Wegbeschreibung, Zuständigkeit; Grundbuchauszug auf Antrag schriftlich (Kosten: 10 €). Zuständig für unaufschiebbare Eilsachen durch Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft durch Amtsgericht Rüsselsheim).
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Einfacher Grundbuchauszug wird auf Antrag schriftlich direkt vom Grundbuchamt übersandt (Kosten: 10 €)
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026