Amtsgericht Stadtroda – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Stadtroda, Stadtroda. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 49 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
07646 Stadtroda
- Telefon
- +493642846647
- Fax
- +493642846639
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 49 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Stadtroda das Grundbuch:
- Albersdorf
- Bad Klosterlausnitz
- Bibra
- Bobeck
- Bollberg
- Bremsnitz
- Bucha
- Bürgel
- Crossen an der Elster
- Eichenberg
- Eineborn
- Eisenberg
- Freienorla
- Graitschen bei Bürgel
- Großbockedra
- Großeutersdorf
- Gumperda
- Hainspitz
- Hartmannsdorf
- Hermsdorf
- Kahla
- Karlsdorf
- Kleinbockedra
- Kleineutersdorf
- Laasdorf
- Milda
- Mörsdorf
- Orlamünde
- Ottendorf
- Petersberg
- Rauda
- Reichenbach
- Reinstädt
- Rothenstein
- Ruttersdorf-Lotschen
- Sankt Gangloff
- Schleifreisen
- Schlöben
- Schöngleina
- Serba
- Silbitz
- Stadtroda
- Tautendorf
- Tautenhain
- Unterbodnitz
- Waltersdorf
- Weißbach
- Weißenborn
- Zöllnitz