Amtsgericht Steinfurt – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Steinfurt, Steinfurt. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 9 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
48565 Steinfurt
- Telefon
- 02551 66-0
- Fax
- +49255166155
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 9 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Steinfurt das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten sind auf Unterseite (amtsgericht-steinfurt.de/oeffnungszeiten) und werden im Haupttext nicht detailliert. Dieser Eintrag ist eine Standardannahme
Standardannahme
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 02551 66-0.
Es gibt eine Online-Terminvergabe (Link: 'Terminbuchung'), jedoch keine weiteren Details. Der Text enthält keine direkten Angaben als 'Termin erforderlich', daher wird false angenommen.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Amtsgericht Steinfurt (zuständig für das Amtsgericht selbst, Grundbuchamt Steinfurt, Zwangsversteigerungen, etc.) Hinweis: Es wird nicht explizit genannt, wofür die Behörde zuständig ist.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026