Amtsgericht Viersen – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Viersen, Viersen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 3 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
41747 Viersen
- Telefon
- 02162 373-6
- Fax
- +492162373888
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 3 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Viersen das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Die Website bietet eine Online-Terminbuchung als Dienst an, aber es wird nicht erwähnt, dass ein Termin erforderlich ist.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Das Amtsgericht Viersen ist zuständig für Aufgaben, die auf der Website als Menüpunkte genannt werden (z.B. Abteilungen, Gerichtsvollzieher, Mediation, Elektronischer Rechtsverkehr). Eine detaillierte Aufstellung wird auf der Unterseite 'Aufgaben' vermutet, ist aber im vorliegenden Text nicht spezifiziert.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026