Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Waiblingen, Waiblingen. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 50 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
71334 Waiblingen
- Telefon
- 07151 955-0
- Fax
- +4971511664476
- poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 50 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Waiblingen das Grundbuch:
- Alfdorf
- Allmersbach im Tal
- Althütte
- Aspach
- Asperg
- Auenwald
- Backnang
- Berglen
- Burgstetten
- Ditzingen
- Fellbach
- Freiberg am Neckar
- Gerlingen
- Großerlach
- Hemmingen
- Kaisersbach
- Kernen im Remstal
- Kirchberg an der Murr
- Korb
- Korntal-Münchingen
- Kornwestheim
- Leonberg
- Leutenbach
- Ludwigsburg
- Markgröningen
- Murrhardt
- Möglingen
- Oppenweiler
- Pleidelsheim
- Plüderhausen
- Remseck am Neckar
- Remshalden
- Renningen
- Rudersberg
- Rutesheim
- Schorndorf
- Schwaikheim
- Schwieberdingen
- Spiegelberg
- Stuttgart
- Sulzbach an der Murr
- Urbach
- Waiblingen
- Weil der Stadt
- Weinstadt
- Weissach
- Weissach im Tal
- Welzheim
- Winnenden
- Winterbach
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 07151 955-0.
Termine für die Rechtsantragstellen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung; für Nachlass- und Betreuungsabteilung: Termin erforderlich für Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen; Beratungshilfe nur nach vorheriger Terminsvereinbarung.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026