Amtsgericht Waldbröl – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Waldbröl, Waldbröl. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 5 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Waldbröl Gerichtsstraße 1 · 51545 Waldbröl
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Waldbröl Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl
Telefon
02291 795-0
Fax
+492291795200
E-Mail
kontakt@ag-waldbroel.nrw.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 5 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Waldbröl das Grundbuch:

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich.

Die Website enthält einen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung: 'Aktuelle Hinweise des Amtsgerichts Waldbröl zum Erfordernis einer Terminvereinbarung sowie zu Öffnungszeiten und Sprechzeiten'. Konkrete Regelungen sind nicht ausführlich dargestellt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026