Amtsgericht Weißwasser – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Weißwasser, Weißwasser/O.L.. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 20 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Weißwasser Carl-Friedrich-Gauß-Str. 1 · 02943 Weißwasser/O.L.
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Weißwasser Carl-Friedrich-Gauß-Str. 1
02943 Weißwasser/O.L.
Telefon
+49357628470
Fax
+4935762847150
E-Mail
Grundbuchamt@agwsw.justiz.sachsen.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 20 Orte, 1 Postleitzahl

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Weißwasser das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do 09:00–15:30 Uhr
Di 09:00–17:00 Uhr
Fr 09:00–14:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Keine Terminpflicht erwähnt; Einreichung per E-Mail möglich

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026

Online-Dienste

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Bestellung per E-Mail möglich, Gebühr 10 bzw. 20 EUR

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 27.09.2026