Amtsgericht Wiesbaden – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Wiesbaden, Wiesbaden. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 6 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Wiesbaden Mainzer Straße 124 · 65189 Wiesbaden
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Wiesbaden Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
Telefon
+4961132610
Fax
+49611327061553
E-Mail
verwaltung@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 6 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Wiesbaden das Grundbuch:

Öffnungszeiten

und nach Vereinbarung

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Online-Terminvereinbarung für Beratungshilfesachen vorhanden; allgemeine Sprechzeiten nach Vereinbarung ergänzend möglich

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Online-Dienste

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Rollstuhlgerecht: ja
  • Parken: 1
  • Ebenerdiger Zugang von der Mainzer Straße und über den Boulevard; Behindertenparkplätze am Boulevard und im Parkhaus; behindertengerechter Aufzug mit taktil erfassbaren Tasten; behindertengerechte Toiletten im Haupteingangsbereich und in jeder Etage

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Ordentliche Gerichtsbarkeit, Amtsgericht Wiesbaden

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026