Grundbuchamt Neupetershain

Grundbuchauszug für Neupetershain online beantragen

Für Grundstücke in Neupetershain führt das Amtsgericht Senftenberg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Senftenberg, rund 14,6 km südwestlich von Neupetershain (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Senftenberg Grundbuchamt · in Senftenberg, 14,6 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Senftenberg – Grundbuchamt für Neupetershain

Amtsgericht Senftenberg Steindamm 8
01968 Senftenberg
Telefon
+49357337380
E-Mail
verwaltung@agsfb.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo 09:00–15:00 Uhr; Mo 13:00–15:00 Uhr; Di 09:00–17:00 Uhr; Di 13:00–17:00 Uhr; Fr 09:00–16:00 Uhr; Fr 13:00–16:00 Uhr
Entfernung
14,6 km südwestlich von Neupetershain (Luftlinie)
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Amtsgericht Senftenberg: Öffnungszeiten und alle 27 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Senftenberg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Neupetershain online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Neupetershain ist das in der Regel das Amtsgericht Senftenberg.

Ort03103 Neupetershain

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Neupetershain

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Senftenberg Senftenberg, 14,6 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Katasteramt Landkreis Spree-Neiße Cottbus, 21,5 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Neupetershain

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 15 €/m² 11–22 € (5)
Mischgebiet 6,50 €/m² 5,00–8,00 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.