Grundbuchamt Wiesengrund

Grundbuchauszug für Wiesengrund online beantragen

Für Grundstücke in Wiesengrund führt das Amtsgericht Cottbus das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Cottbus, rund 15,5 km nordwestlich von Wiesengrund (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Cottbus Grundbuchamt · in Cottbus, 15,5 km nordwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Cottbus – Grundbuchamt für Wiesengrund

Amtsgericht Cottbus Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus
Telefon
+4935563720
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Do 09:00–12:00 Uhr; Di 14:00–17:00 Uhr
Entfernung
15,5 km nordwestlich von Wiesengrund (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Cottbus: Öffnungszeiten und alle 36 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Cottbus

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Wiesengrund online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Wiesengrund ist das in der Regel das Amtsgericht Cottbus.

Ort03149 Wiesengrund

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Wiesengrund

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Cottbus Cottbus, 15,5 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Spree-Neiße
Katasteramt Landkreis Spree-Neiße Cottbus, 15,5 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Spree-Neiße Forst (Lausitz), 4,8 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Spree-Neiße Forst (Lausitz), 4,8 km
Bauaktenauskunft Landkreis Spree-Neiße Forst (Lausitz), 4,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Wiesengrund

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 11 €/m² 4,00–15 € (9)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.