Antragsformular
Grundbuchauszug beantragen – Altkirchen
Ihr Antrag betrifft Altkirchen. Zuständig ist das Amtsgericht Altenburg, Altenburg.
Rückfragen an das Amt: +49 3447 559-0
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Behördengebühr
Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €