Grundbuchamt Lebusa

Grundbuchauszug für Lebusa online beantragen

Für Grundstücke in Lebusa führt das Amtsgericht Bad Liebenwerda das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Bad Liebenwerda, rund 30,9 km südlich von Lebusa (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Bad Liebenwerda Grundbuchamt · in Bad Liebenwerda, 30,9 km südlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Bad Liebenwerda – Grundbuchamt für Lebusa

Amtsgericht Bad Liebenwerda Burgplatz 5
04924 Bad Liebenwerda
Telefon
+49 35341 604-0
E-Mail
verwaltung@aglib.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo 09:00–12:00 Uhr; Do 09:00–15:00 Uhr
Entfernung
30,9 km südlich von Lebusa (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Bad Liebenwerda: Öffnungszeiten und alle 41 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Bad Liebenwerda

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Lebusa online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Lebusa ist das in der Regel das Amtsgericht Bad Liebenwerda.

Ort04936 Lebusa

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Lebusa

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Bad Liebenwerda Bad Liebenwerda, 30,9 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Bauamt / Umweltamt Landkreis Elbe-Elster Herzberg (Elster), 18 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Elbe-Elster Herzberg (Elster), 18 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Lebusa

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 10 €/m² 3,00–10 € (5)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.