Grundbuchamt Thale

Grundbuchauszug für Thale online beantragen

Für Grundstücke in Thale führt das Amtsgericht Quedlinburg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Quedlinburg, rund 8,7 km nordöstlich von Thale (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Quedlinburg Grundbuchamt · in Quedlinburg, 8,7 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Quedlinburg – Grundbuchamt für Thale

Amtsgericht Quedlinburg Adelheidstraße 2
06484 Quedlinburg
Telefon
+493946710
E-Mail
ag-qlb@justiz.sachsen-anhalt.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo 08:30–12:00 Uhr
Entfernung
8,7 km nordöstlich von Thale (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

Routenplaner öffnen

Amtsgericht Quedlinburg: Öffnungszeiten und alle 19 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Quedlinburg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Thale online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Thale ist das in der Regel das Amtsgericht Quedlinburg.

Ort06502 Thale

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Thale

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt
Bauamt / Umweltamt Landkreis Harz Halberstadt, 16,4 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Harz Halberstadt, 16,4 km
Katasteramt LVermGeo Sachsen-Anhalt Magdeburg, 58,2 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Thale

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 60 €/m² 25–115 € (13)
Mischgebiet 30 €/m² 15–80 € (10)
Gewerbe / Industrie 10 €/m² 7,00–12 € (5)
Landwirtschaftliche Flächen 1,23 €/m² 0,95–1,50 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo ST, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.