Grundbuchamt Buckautal

Grundbuchauszug für Buckautal online beantragen

Für Grundstücke in Buckautal führt das Amtsgericht Brandenburg/ Havel das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Brandenburg an der Havel, rund 24,7 km nordöstlich von Buckautal (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Brandenburg/ Havel Grundbuchamt · in Brandenburg an der Havel, 24,7 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Brandenburg/ Havel – Grundbuchamt für Buckautal

Amtsgericht Brandenburg/ Havel Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon
+493381398500
E-Mail
poststelle@agbrb.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Di, Do 09:00–12:00 Uhr; Di 14:00–17:00 Uhr
Entfernung
24,7 km nordöstlich von Buckautal (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Brandenburg/ Havel: Öffnungszeiten und alle 31 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Brandenburg an der Havel

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Buckautal online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Buckautal ist das in der Regel das Amtsgericht Brandenburg/ Havel.

Ort14793 Buckautal

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Buckautal

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Potsdam-Mittelmark Teltow, 66,5 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Buckautal

Stichtag 01.01.2026

Mischgebiet 15 €/m² 15–18 € (3)
Landwirtschaftliche Flächen 1,00 €/m² 0,90–1,10 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.