Grundbuchamt Schönfließ

Grundbuchauszug für Schönfließ online beantragen

Für Grundstücke in Schönfließ führt das Amtsgericht Oranienburg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Oranienburg, rund 12,9 km nordwestlich von Schönfließ (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Oranienburg Grundbuchamt · in Oranienburg, 12,9 km nordwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Oranienburg – Grundbuchamt für Schönfließ

Amtsgericht Oranienburg Berliner Straße 38
16515 Oranienburg
Telefon
+4933015739219
E-Mail
poststelle@agor.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Di, Do 09:00–12:00 Uhr; Di 14:00–17:00 Uhr
Entfernung
12,9 km nordwestlich von Schönfließ (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Oranienburg: Öffnungszeiten und alle 17 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Oranienburg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Schönfließ online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Schönfließ ist das in der Regel das Amtsgericht Oranienburg.

Ort16567 Schönfließ

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Schönfließ

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Bauaktenauskunft Gemeinde Mühlenbecker Land Mühlenbecker Land, 3,1 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberhavel
Katasteramt Landkreis Oberhavel Oranienburg, 12,9 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Oberhavel Oranienburg, 12,9 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Oberhavel Oranienburg, 12,9 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Schönfließ

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 285 €/m² 270–300 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.