Grundbuchamt Werder
Grundbuchauszug für Werder online beantragen
In Werder bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Werder
In Werder bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Werder ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
17109 Demmin
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Werder: 17089
- Telefon
- +493955444730
- Entfernung
- 30,1 km nordwestlich von Werder (Luftlinie)
19370 Parchim
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Werder: 19386
- Telefon
- +493874435443
- verwaltung@ag-ludwigslust.mv-justiz.de
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Werder
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Werder auf einen Blick
- Kreis
- Mecklenburgische Seenplatte
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Postleitzahlen
- 17089, 19386
- Gemeindeschlüssel
- 13071158
- Lage
- 53,717° N, 13,357° O
Bodenrichtwerte in Werder
Stichtag 01.01.2025
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (CC BY 4.0), über amtfinder.de.
Grundbuchämter in der Umgebung von Werder
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Werder:
Fragen und Antworten zu Werder
Welches Grundbuchamt ist für Werder zuständig?
In Werder bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Demmin, Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 17089 gehört zu Amtsgericht Demmin, 19386 gehört zu Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim.
Gilt in ganz Werder dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 17089 gehört zu Amtsgericht Demmin, 19386 gehört zu Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim. Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.