Grundbuchamt Teschendorf

Grundbuchauszug für Teschendorf online beantragen

Für Grundstücke in Teschendorf führt das Amtsgericht Rostock das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Rostock, rund 105,5 km nordwestlich von Teschendorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Rostock Grundbuchamt · in Rostock, 105,5 km nordwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Rostock – Grundbuchamt für Teschendorf

Amtsgericht Rostock Zochstraße 13
18057 Rostock
Telefon
+4938149570
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr; Di 13:00–17:00 Uhr
Entfernung
105,5 km nordwestlich von Teschendorf (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Rostock: Öffnungszeiten und alle 43 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Rostock

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Teschendorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Teschendorf ist das in der Regel das Amtsgericht Rostock.

Ort17094 Teschendorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Teschendorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Bauamt (Bebauungsplan) Amt Stargarder Land Burg Stargard, 5,2 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Katasteramt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg, 12,1 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Waren (Müritz), 42,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Teschendorf

Stichtag 01.01.2025

Mischgebiet 16 €/m² 9,00–55 € (12)
Landwirtschaftliche Flächen 1,50 €/m² 0,85–2,15 € (8)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (CC BY 4.0), über amtfinder.de.