Grundbuchamt Lychen

Grundbuchauszug für Lychen online beantragen

Für Grundstücke in Lychen führt das Amtsgericht Prenzlau das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Prenzlau, rund 38,2 km östlich von Lychen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Prenzlau Grundbuchamt · in Prenzlau, 38,2 km östlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Prenzlau – Grundbuchamt für Lychen

Amtsgericht Prenzlau Baustraße 37
17291 Prenzlau
Telefon
+4939848610
E-Mail
verwaltung@agpz.brandenburg.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Di 09:00–12:00 Uhr; Di 15:00–17:00 Uhr
Entfernung
38,2 km östlich von Lychen (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Prenzlau: Öffnungszeiten und alle 19 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Prenzlau

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Lychen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Lychen ist das in der Regel das Amtsgericht Prenzlau.

Ort17279 Lychen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Lychen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 308,3 km
Bauamt (Baulastauskunft) Kreisverwaltung Uckermark Prenzlau, 38,2 km
Katasteramt Landkreis Uckermark Schwedt/Oder, 65,8 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Uckermark Prenzlau, 38,2 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Lychen

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 68 €/m² 50–85 € (2)
Mischgebiet 30 €/m² 10–100 € (14)
Gewerbe / Industrie 7,00 €/m² 7,00–7,00 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.