Grundbuchamt Groß Kordshagen

Grundbuchauszug für Groß Kordshagen online beantragen

Für Grundstücke in Groß Kordshagen führt das Amtsgericht Stralsund das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Stralsund, rund 14,4 km östlich von Groß Kordshagen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Stralsund Grundbuchamt · in Stralsund, 14,4 km östlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Stralsund – Grundbuchamt für Groß Kordshagen

Amtsgericht Stralsund Frankendamm 17
18439 Stralsund
Telefon
+493831257300
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr
Entfernung
14,4 km östlich von Groß Kordshagen (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Stralsund: Öffnungszeiten und alle 88 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Stralsund

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Groß Kordshagen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Groß Kordshagen ist das in der Regel das Amtsgericht Stralsund.

Ort18442 Groß Kordshagen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Groß Kordshagen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Stralsund Stralsund, 14,4 km
Bauaktenauskunft Kreisarchiv Stralsund, 14,4 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Groß Kordshagen auf einen Blick

Kreis
Vorpommern-Rügen
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl
18442
Gemeindeschlüssel
13073036
Lage
54,332° N, 12,843° O

Ebenfalls Amtsgericht Stralsund

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Groß Kordshagen:

Bodenrichtwerte in Groß Kordshagen

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 38 €/m² 38–46 € (6)
Mischgebiet 22 €/m² 22–22 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (CC BY 4.0), über amtfinder.de.