Grundbuchamt Bardowick

Grundbuchauszug für Bardowick online beantragen

Für Grundstücke in Bardowick führt das Amtsgericht Lüneburg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Lüneburg, rund 6,9 km südlich von Bardowick (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Lüneburg Grundbuchamt · in Lüneburg, 6,9 km südlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Lüneburg – Grundbuchamt für Bardowick

Amtsgericht Lüneburg Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg
Web
Amtswebsite
Entfernung
6,9 km südlich von Bardowick (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Lüneburg: Öffnungszeiten und alle 39 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Lüneburg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Bardowick online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Bardowick ist das in der Regel das Amtsgericht Lüneburg.

Ort21357 Bardowick

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Bardowick

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Lüneburg Lüneburg, 6,9 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 177,4 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Lüneburg Lüneburg, 6,9 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Lüneburg Lüneburg, 6,9 km
Katasteramt LGLN Niedersachsen Lüneburg, 6,9 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Bardowick

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 185 €/m² 130–240 € (11)
Mischgebiet 208 €/m² 82–230 € (12)
Gewerbe / Industrie 70 €/m² 50–76 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 1,60 €/m² 1,60–1,60 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.