Grundbuchamt Leezdorf

Grundbuchauszug für Leezdorf online beantragen

Für Grundstücke in Leezdorf führt das Amtsgericht Aurich das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Aurich, rund 14,6 km südöstlich von Leezdorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Aurich Grundbuchamt · in Aurich, 14,6 km südöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Aurich – Grundbuchamt für Leezdorf

Amtsgericht Aurich Schloßplatz 2
26603 Aurich
Telefon
+4949419998354
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
14,6 km südöstlich von Leezdorf (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Aurich: Öffnungszeiten und alle 8 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Aurich

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Leezdorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Leezdorf ist das in der Regel das Amtsgericht Aurich.

Ort26529 Leezdorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Leezdorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Bauaktenauskunft Bauamt in Marienhafe Marienhafe, 3,5 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich
Katasteramt LGLN-Aurich Norden, 8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Leezdorf auf einen Blick

Kreis
Landkreis Aurich
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
26529
Gemeindeschlüssel
03452015
Lage
53,550° N, 7,300° O

Ebenfalls Amtsgericht Aurich

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Leezdorf:

Bodenrichtwerte in Leezdorf

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 40 €/m² 30–75 € (9)
Mischgebiet 50 €/m² 50–50 € (1)
Gewerbe / Industrie 9,00 €/m² 9,00–9,00 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 3,20 €/m² 3,20–3,20 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.