Grundbuchamt Schwerinsdorf

Grundbuchauszug für Schwerinsdorf online beantragen

Für Grundstücke in Schwerinsdorf führt das Amtsgericht Leer das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Leer (Ostfriesland), rund 14,9 km südwestlich von Schwerinsdorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Leer Grundbuchamt · in Leer (Ostfriesland), 14,9 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Leer – Grundbuchamt für Schwerinsdorf

Amtsgericht Leer Wörde 3-5
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon
0491 6001-0
Web
Amtswebsite
Entfernung
14,9 km südwestlich von Schwerinsdorf (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Leer: Öffnungszeiten und alle 17 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Leer (Ostfriesland)

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Schwerinsdorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Schwerinsdorf ist das in der Regel das Amtsgericht Leer.

Ort26835 Schwerinsdorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Schwerinsdorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Schwerinsdorf

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 38 €/m² 28–70 € (5)
Mischgebiet 45 €/m² 45–45 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.

Nachbarorte mit anderem Amtsgericht

Hier ist nicht das Amtsgericht Leer zuständig: