Grundbuchamt Rethem (Aller)

Grundbuchauszug für Rethem (Aller) online beantragen

Für Grundstücke in Rethem (Aller) führt das Amtsgericht Walsrode das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Walsrode, rund 16,5 km nordöstlich von Rethem (Aller) (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Walsrode Grundbuchamt · in Walsrode, 16,5 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Walsrode – Grundbuchamt für Rethem (Aller)

Amtsgericht Walsrode Lange Straße 29 - 33
29664 Walsrode
Telefon
+4951614862149
E-Mail
agwal-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr; Do 14:00–15:30 Uhr
Entfernung
16,5 km nordöstlich von Rethem (Aller) (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Walsrode: Öffnungszeiten und alle 15 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Walsrode

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Rethem (Aller) online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Rethem (Aller) ist das in der Regel das Amtsgericht Walsrode.

Ort27336 Rethem (Aller)

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Rethem (Aller)

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sulingen-Verden
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 222,7 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Heidekreis Soltau, 38,2 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Rethem (Aller)

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 53 €/m² 28–68 € (16)
Mischgebiet 30 €/m² 16–58 € (16)
Gewerbe / Industrie 12 €/m² 12–12 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 2,00 €/m² 2,00–2,00 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.