Grundbuchamt Bergen

Grundbuchauszug für Bergen online beantragen

Für Grundstücke in Bergen führt das Amtsgericht Celle das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Celle, rund 22,7 km südlich von Bergen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Celle Grundbuchamt · in Celle, 22,7 km südlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Celle – Grundbuchamt für Bergen

Amtsgericht Celle Mühlenstraße 8
29221 Celle
Telefon
+4951412060
E-Mail
AGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Web
Amtswebsite
Entfernung
22,7 km südlich von Bergen (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Celle: Öffnungszeiten und alle 23 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Celle

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Bergen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Bergen ist das in der Regel das Amtsgericht Celle.

Ort29303 Bergen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Bergen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Celle Celle, 22,7 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 222,7 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Celle Celle, 22,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Celle Celle, 22,7 km
Katasteramt LGLN-Celle Celle, 22,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Bergen

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 35 €/m² 15–80 € (33)
Mischgebiet 25 €/m² 12–90 € (30)
Gewerbe / Industrie 20 €/m² 15–20 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 2,33 €/m² 1,45–4,20 € (12)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.