Grundbuchamt Eldingen

Grundbuchauszug für Eldingen online beantragen

Für Grundstücke in Eldingen führt das Amtsgericht Celle das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Celle, rund 18,3 km südwestlich von Eldingen (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Celle Grundbuchamt · in Celle, 18,3 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Celle – Grundbuchamt für Eldingen

Amtsgericht Celle Mühlenstraße 8
29221 Celle
Telefon
+4951412060
E-Mail
AGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Web
Amtswebsite
Entfernung
18,3 km südwestlich von Eldingen (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Celle: Öffnungszeiten und alle 23 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Celle

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Eldingen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Eldingen ist das in der Regel das Amtsgericht Celle.

Ort29351 Eldingen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Eldingen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Celle Celle, 18,3 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 241,2 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Celle Celle, 18,3 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Celle Celle, 18,3 km
Katasteramt LGLN-Celle Celle, 18,3 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Eldingen

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 35 €/m² 15–50 € (9)
Mischgebiet 25 €/m² 25–35 € (5)
Gewerbe / Industrie 15 €/m² 15–15 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 3,10 €/m² 3,10–3,10 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.