Grundbuchamt Auetal

Grundbuchauszug für Auetal online beantragen

Für Grundstücke in Auetal führt das Amtsgericht Bückeburg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Bückeburg, rund 14 km westlich von Auetal (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Bückeburg Grundbuchamt · in Bückeburg, 14 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Bückeburg – Grundbuchamt für Auetal

Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30
31675 Bückeburg
Web
Amtswebsite
Entfernung
14 km westlich von Auetal (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Bückeburg: Öffnungszeiten und alle 10 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Bückeburg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Auetal online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Auetal ist das in der Regel das Amtsgericht Bückeburg.

Ort31749 Auetal

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Auetal

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 283,5 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Schaumburg Stadthagen, 10 km
Katasteramt LGLN-Schaumburg Varel, 149 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Auetal auf einen Blick

Kreis
Landkreis Schaumburg
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
31749
Gemeindeschlüssel
03257003
Lage
52,239° N, 9,252° O

Ebenfalls Amtsgericht Bückeburg

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Auetal:

Bodenrichtwerte in Auetal

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 56 €/m² 40–92 € (17)
Mischgebiet 27 €/m² 14–52 € (42)
Gewerbe / Industrie 20 €/m² 20–20 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 2,05 €/m² 1,10–4,30 € (6)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.