Grundbuchamt Bad Zwesten

Grundbuchauszug für Bad Zwesten online beantragen

Für Grundstücke in Bad Zwesten führt das Amtsgericht Fritzlar das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Fritzlar, rund 11,1 km nordöstlich von Bad Zwesten (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Fritzlar Grundbuchamt · in Fritzlar, 11,1 km nordöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Fritzlar – Grundbuchamt für Bad Zwesten

Amtsgericht Fritzlar Schladenweg 1
34560 Fritzlar
Telefon
+49562299330
E-Mail
poststelle@ag-fritzlar.justiz.hessen.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
11,1 km nordöstlich von Bad Zwesten (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Fritzlar: Öffnungszeiten und alle 12 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Fritzlar

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Bad Zwesten online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Bad Zwesten ist das in der Regel das Amtsgericht Fritzlar.

Ort34596 Bad Zwesten

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Bad Zwesten

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und Werra-Meißner-Kreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 415,8 km
Katasteramt Landkreis Schwalm-Eder Homberg (Efze), 15,3 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Bad Zwesten

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 46 €/m² 36–80 € (7)
Mischgebiet 34 €/m² 25–80 € (11)
Gewerbe / Industrie 29 €/m² 15–30 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 1,43 €/m² 1,10–1,80 € (10)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.