Grundbuchamt Großenlüder

Grundbuchauszug für Großenlüder online beantragen

Für Grundstücke in Großenlüder führt das Amtsgericht Fulda das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Fulda, rund 10,9 km südöstlich von Großenlüder (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Fulda Grundbuchamt · in Fulda, 10,9 km südöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Fulda – Grundbuchamt für Großenlüder

Amtsgericht Fulda Königstraße 38
36037 Fulda
Telefon
+496619242300
Web
Amtswebsite
Entfernung
10,9 km südöstlich von Großenlüder (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Fulda: Öffnungszeiten und alle 18 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Fulda

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Großenlüder online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Großenlüder ist das in der Regel das Amtsgericht Fulda.

Ort36137 Großenlüder

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Großenlüder

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Fulda Fulda, 10,9 km
Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Fulda Fulda, 10,9 km
Bauamt (Bebauungsplan) Gemeinde Großenlüder Großenlüder
Bauaktenauskunft Gemeinde Petersberg-Bauverwaltung Petersberg, 12,5 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Fulda und Vogelsbergkreis)

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Großenlüder

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 90 €/m² 55–155 € (21)
Mischgebiet 48 €/m² 32–80 € (11)
Gewerbe / Industrie 28 €/m² 24–30 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 1,40 €/m² 1,00–1,90 € (16)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.