Grundbuchamt Wanfried

Grundbuchauszug für Wanfried online beantragen

Für Grundstücke in Wanfried führt das Amtsgericht Eschwege das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Eschwege, rund 8,3 km westlich von Wanfried (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Eschwege Grundbuchamt · in Eschwege, 8,3 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Eschwege – Grundbuchamt für Wanfried

Amtsgericht Eschwege Friedrich-Wilhelm-Straße 39
37269 Eschwege
Telefon
+49565133910
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
8,3 km westlich von Wanfried (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Eschwege: Öffnungszeiten und alle 17 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Eschwege

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Wanfried online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Wanfried ist das in der Regel das Amtsgericht Eschwege.

Ort37281 Wanfried

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Wanfried

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) Eschwege, 8,3 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und Werra-Meißner-Kreis)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 403,8 km
Bauamt (Bebauungsplan) Stadt Wanfried Wanfried

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Wanfried

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 30 €/m² 26–55 € (11)
Mischgebiet 23 €/m² 22–50 € (9)
Gewerbe / Industrie 30 €/m² 25–30 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 0,90 €/m² 0,70–1,30 € (10)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.