Grundbuchamt Elbingerode

Grundbuchauszug für Elbingerode online beantragen

Für Grundstücke in Elbingerode führt das Amtsgericht Herzberg am Harz das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Herzberg am Harz, rund 4,3 km östlich von Elbingerode (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Herzberg am Harz Grundbuchamt · in Herzberg am Harz, 4,3 km östlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Herzberg am Harz – Grundbuchamt für Elbingerode

Amtsgericht Herzberg am Harz Schloß Nr. 4
37412 Herzberg am Harz
Telefon
+49552189550
Web
Amtswebsite
Entfernung
4,3 km östlich von Elbingerode (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Herzberg am Harz: Öffnungszeiten und alle 9 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Herzberg am Harz

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Elbingerode online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Elbingerode ist das in der Regel das Amtsgericht Herzberg am Harz.

Ort37412 Elbingerode

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Elbingerode

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Northeim

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Elbingerode auf einen Blick

Kreis
Landkreis Göttingen
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
37412
Gemeindeschlüssel
03159012
Lage
51,659° N, 10,278° O

Ebenfalls Amtsgericht Herzberg am Harz

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Elbingerode:

Bodenrichtwerte in Elbingerode

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 31 €/m² 28–33 € (4)
Mischgebiet 8,00 €/m² 8,00–22 € (5)
Gewerbe / Industrie 10 €/m² 10–10 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.