Grundbuchamt Bodenwerder

Grundbuchauszug für Bodenwerder online beantragen

Für Grundstücke in Bodenwerder führt das Amtsgericht Holzminden das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Holzminden, rund 16,8 km südlich von Bodenwerder (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Holzminden Grundbuchamt · in Holzminden, 16,8 km südlich
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Holzminden – Grundbuchamt für Bodenwerder

Amtsgericht Holzminden Karlstraße 15
37603 Holzminden
Web
Amtswebsite
Entfernung
16,8 km südlich von Bodenwerder (Luftlinie)
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Amtsgericht Holzminden: Öffnungszeiten und alle 30 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Holzminden

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Bodenwerder online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Bodenwerder ist das in der Regel das Amtsgericht Holzminden.

Ort37619 Bodenwerder

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Bodenwerder

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Holzminden Holzminden, 16,8 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Northeim
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 313 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Holzminden Holzminden, 16,8 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Holzminden Holzminden, 16,8 km
Katasteramt LGLN-Holzminden Holzminden, 16,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Bodenwerder

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 52 €/m² 37–78 € (12)
Mischgebiet 44 €/m² 7,00–115 € (22)
Gewerbe / Industrie 13 €/m² 8,00–25 € (3)
Landwirtschaftliche Flächen 1,80 €/m² 0,80–2,80 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.