Grundbuchamt Eilenstedt

Grundbuchauszug für Eilenstedt online beantragen

Für Grundstücke in Eilenstedt führt das Amtsgericht Halberstadt das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Halberstadt, rund 9,7 km südlich von Eilenstedt (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Halberstadt Grundbuchamt · in Halberstadt, 9,7 km südlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Halberstadt – Grundbuchamt für Eilenstedt

Amtsgericht Halberstadt Postfach 1541
38805 Halberstadt
Telefon
+4939416700
E-Mail
ag-hbs@justiz.sachsen-anhalt.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr; Di 14:00–17:00 Uhr
Entfernung
9,7 km südlich von Eilenstedt (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach.

Amtsgericht Halberstadt: Öffnungszeiten und alle 32 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Halberstadt

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Eilenstedt online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Eilenstedt ist das in der Regel das Amtsgericht Halberstadt.

Ort38838 Eilenstedt

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Eilenstedt

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt
Bauamt / Umweltamt Landkreis Harz Halberstadt, 9,7 km
Katasteramt LVermGeo Sachsen-Anhalt Magdeburg, 43,2 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Eilenstedt

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 40 €/m² 40–40 € (1)
Mischgebiet 12 €/m² 8,00–15 € (2)
Gewerbe / Industrie 8,00 €/m² 8,00–8,00 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 2,18 €/m² 1,15–3,20 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo ST, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.