Grundbuchamt Simmern
Grundbuchauszug für Simmern online beantragen
In Simmern bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Simmern
In Simmern bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Simmern ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
55469 Simmern (Hunsrück)
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Simmern: 55469
- Telefon
- +49676195350
- agsim@ko.mjv.rlp.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 0,1 km von Simmern (Luftlinie)
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
56410 Montabaur
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Simmern: 56337
- Telefon
- 02602/151-0
- agmon@ko.mjv.rlp.de
- Web
- Amtswebsite
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Simmern
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Simmern auf einen Blick
- Kreis
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Postleitzahlen
- 55469, 56337
- Gemeindeschlüssel
- 07143071
- Lage
- 49,982° N, 7,524° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Simmern
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Simmern:
Fragen und Antworten zu Simmern
Welches Grundbuchamt ist für Simmern zuständig?
In Simmern bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Simmern (Hunsrück), Amtsgericht Montabaur. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 55469 gehört zu Amtsgericht Simmern (Hunsrück), 56337 gehört zu Amtsgericht Montabaur.
Gilt in ganz Simmern dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 55469 gehört zu Amtsgericht Simmern (Hunsrück), 56337 gehört zu Amtsgericht Montabaur. Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.