Grundbuchamt Bärenbach
Grundbuchauszug für Bärenbach online beantragen
In Bärenbach bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Bärenbach
In Bärenbach bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Bärenbach ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
55469 Simmern (Hunsrück)
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Bärenbach: 55483
- Telefon
- +49676195350
- agsim@ko.mjv.rlp.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 16,3 km östlich von Bärenbach (Luftlinie)
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
55743 Idar-Oberstein
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Bärenbach: 55758
- Telefon
- +49678150120
- Web
- Amtswebsite
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Bärenbach
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Bärenbach auf einen Blick
- Kreis
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Postleitzahlen
- 55483, 55758
- Gemeindeschlüssel
- 07140006
- Lage
- 49,950° N, 7,300° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Bärenbach
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Bärenbach:
Fragen und Antworten zu Bärenbach
Welches Grundbuchamt ist für Bärenbach zuständig?
In Bärenbach bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Simmern (Hunsrück), Amtsgericht Idar-Oberstein. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Zuordnung nach Postleitzahl steht auf dieser Seite bei den Ämtern: 55483 gehört zu Amtsgericht Simmern (Hunsrück), 55758 gehört zu Amtsgericht Idar-Oberstein.
Gilt in ganz Bärenbach dasselbe Grundbuchamt?
Nein. Die 2 Grundbuchämter teilen sich das Stadtgebiet, jedes führt die Grundbücher eines Bezirks. Nach Postleitzahl gelesen: 55483 gehört zu Amtsgericht Simmern (Hunsrück), 55758 gehört zu Amtsgericht Idar-Oberstein. Die vollständige Zuordnung steht auf dieser Seite bei den Ämtern. Liegt das Grundstück an einer Bezirksgrenze, entscheidet die Lage und nicht die Postleitzahl.