Grundbuchamt Schwerte

Grundbuchauszug für Schwerte online beantragen

Schwerte ist Sitz des Amtsgerichts Schwerte. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Schwerte.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Schwerte Grundbuchamt · Hagener Straße 40 · 58239 Schwerte
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Schwerte – Grundbuchamt für Schwerte

Amtsgericht Schwerte Hagener Straße 40
58239 Schwerte
Telefon
02304 24080-0
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Schwerte: Öffnungszeiten und alle 1 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Schwerte online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Schwerte ist das in der Regel das Amtsgericht Schwerte.

Ort58239 Schwerte

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Schwerte

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Schwerte Schwerte
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Unna
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 391,9 km
Bauamt (Baulastauskunft) Kreis Unna Unna, 12,2 km
Katasteramt Kreis Unna-Der Landrat Unna, 12,2 km
Bauamt / Umweltamt Kreisverwaltung Unna Unna, 12,2 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Schwerte auf einen Blick

Kreis
Unna
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
58239
Gemeindeschlüssel
05978028
Lage
51,444° N, 7,568° O

Bodenrichtwerte in Schwerte

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 270 €/m² 85–440 € (82)
Mischgebiet 260 €/m² 160–460 € (42)
Gewerbe / Industrie 55 €/m² 45–110 € (23)
Landwirtschaftliche Flächen 5,60 €/m² 5,60–5,60 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, Geobasis NRW (dl-de-zero-2.0), über amtfinder.de.