Grundbuchamt Wöllstadt

Grundbuchauszug für Wöllstadt online beantragen

Für Grundstücke in Wöllstadt führt das Amtsgericht Friedberg (Hessen) das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Friedberg (Hessen), rund 6,1 km nördlich von Wöllstadt (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Friedberg (Hessen) Grundbuchamt · in Friedberg (Hessen), 6,1 km nördlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Friedberg (Hessen) – Grundbuchamt für Wöllstadt

Amtsgericht Friedberg (Hessen) Homburger Straße 18
61169 Friedberg (Hessen)
Telefon
+49 6031 603 0
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 08:30–12:00 Uhr
Entfernung
6,1 km nördlich von Wöllstadt (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Friedberg (Hessen): Öffnungszeiten und alle 13 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Wöllstadt online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Wöllstadt ist das in der Regel das Amtsgericht Friedberg (Hessen).

Ort61206 Wöllstadt

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Wöllstadt

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis)
Katasteramt Kastasteramt Wetteraukreis Büdingen, 24,5 km
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 502,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Wöllstadt

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 300 €/m² 250–390 € (11)
Mischgebiet 225 €/m² 210–240 € (2)
Gewerbe / Industrie 80 €/m² 80–80 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 3,50 €/m² 1,30–5,00 € (4)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.