Grundbuchamt Gelnhausen

Grundbuchauszug für Gelnhausen online beantragen

Gelnhausen ist Sitz des Amtsgerichts Gelnhausen. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Gelnhausen und 15 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Gelnhausen Grundbuchamt · Philipp-Reis-Straße 9 · 63571 Gelnhausen
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Gelnhausen – Grundbuchamt für Gelnhausen

Amtsgericht Gelnhausen Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen
Telefon
+49 6051 829 0
E-Mail
pressestelle@ag-gelnhausen.justiz.hessen.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Gelnhausen: Öffnungszeiten und alle 16 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Gelnhausen online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Gelnhausen ist das in der Regel das Amtsgericht Gelnhausen.

Ort63571 Gelnhausen

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Gelnhausen

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Büdingen_Main-Kinzig-Kreis Büdingen, 11,2 km
Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Gelnhausen Gelnhausen
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis)
Bauamt (Baulastauskunft) Main-Kinzig-Kreis Gelnhausen

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Gelnhausen

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 265 €/m² 25–505 € (29)
Mischgebiet 210 €/m² 130–315 € (28)
Gewerbe / Industrie 103 €/m² 45–145 € (14)
Landwirtschaftliche Flächen 2,00 €/m² 1,30–2,70 € (20)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.