Grundbuchamt Roßdorf

Grundbuchauszug für Roßdorf online beantragen

Für Grundstücke in Roßdorf führt das Amtsgericht Darmstadt das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Darmstadt, rund 8,2 km westlich von Roßdorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Darmstadt Grundbuchamt · in Darmstadt, 8,2 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Darmstadt – Grundbuchamt für Roßdorf

Amtsgericht Darmstadt Mathildenplatz 12
64283 Darmstadt
Telefon
+4961519920
Web
Amtswebsite
Entfernung
8,2 km westlich von Roßdorf (Luftlinie)
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Amtsgericht Darmstadt: Öffnungszeiten und alle 13 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Darmstadt

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Roßdorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Roßdorf ist das in der Regel das Amtsgericht Darmstadt.

Ort64380 Roßdorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Roßdorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Heppenheim Heppenheim, 26 km
Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Darmstadt Darmstadt, 8,2 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und Odenwaldkreis)
Bauamt / Umweltamt Landkreis Darmstadt-Dieburg Darmstadt, 8,2 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Darmstadt-Dieburg Darmstadt, 8,2 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Roßdorf

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 575 €/m² 240–650 € (14)
Mischgebiet 463 €/m² 400–525 € (2)
Gewerbe / Industrie 160 €/m² 150–180 € (3)
Landwirtschaftliche Flächen 2,60 €/m² 2,50–2,70 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.