Grundbuchamt Bischofsheim

Grundbuchauszug für Bischofsheim online beantragen

Für Grundstücke in Bischofsheim führt das Amtsgericht Groß-Gerau das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Groß-Gerau, rund 11,5 km südöstlich von Bischofsheim (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Groß-Gerau Grundbuchamt · in Groß-Gerau, 11,5 km südöstlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Groß-Gerau – Grundbuchamt für Bischofsheim

Amtsgericht Groß-Gerau Europaring 11 - 13
64521 Groß-Gerau
Telefon
+49615217002
Web
Amtswebsite
Entfernung
11,5 km südöstlich von Bischofsheim (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Groß-Gerau: Öffnungszeiten und alle 11 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Groß-Gerau

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Bischofsheim online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Bischofsheim ist das in der Regel das Amtsgericht Groß-Gerau.

Ort65474 Bischofsheim

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Bischofsheim

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Heppenheim Dietzenbach, 29,4 km
Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Groß-Gerau Groß-Gerau, 11,5 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und Odenwaldkreis)

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Bischofsheim

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 675 €/m² 350–725 € (4)
Mischgebiet 575 €/m² 575–575 € (1)
Gewerbe / Industrie 165 €/m² 140–250 € (6)
Landwirtschaftliche Flächen 5,50 €/m² 5,50–5,50 € (1)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.