Grundbuchamt Abtsteinach

Grundbuchauszug für Abtsteinach online beantragen

Für Grundstücke in Abtsteinach führt das Amtsgericht Fürth das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Fürth, rund 12,7 km nördlich von Abtsteinach (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Fürth Grundbuchamt · in Fürth, 12,7 km nördlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Fürth – Grundbuchamt für Abtsteinach

Amtsgericht Fürth Heppenheimer Straße 15
64658 Fürth
Telefon
+4962532080
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
12,7 km nördlich von Abtsteinach (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

Routenplaner öffnen

Amtsgericht Fürth: Öffnungszeiten und alle 12 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Fürth

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Abtsteinach online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Abtsteinach ist das in der Regel das Amtsgericht Fürth.

Ort69518 Abtsteinach

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Abtsteinach

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Katasteramt Amt für Bodenmanagement Kreis Bergstraße Heppenheim (Bergstraße), 15,9 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss-Immobilienwerte (Bereich Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und Odenwaldkreis)
Bauamt / Umweltamt Kreis Bergstraße Heppenheim, 15,9 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Abtsteinach

Stichtag 01.01.2024

Wohnbauland 140 €/m² 55–230 € (13)
Mischgebiet 95 €/m² 90–150 € (3)
Gewerbe / Industrie 50 €/m² 50–50 € (1)
Landwirtschaftliche Flächen 1,10 €/m² 1,00–1,20 € (3)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.