Grundbuchamt Villingen-Schwenningen
Grundbuchauszug für Villingen-Schwenningen online beantragen
In Villingen-Schwenningen bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Villingen-Schwenningen
In Villingen-Schwenningen bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Villingen-Schwenningen ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
78050 Villingen-Schwenningen
- Zuständig für
- 5 Postleitzahlen in Villingen-Schwenningen: 78048, 78050, 78052, 78054, 78056
- Telefon
- +49772168110
- poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
70806 Kornwestheim
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Villingen-Schwenningen
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Villingen-Schwenningen auf einen Blick
- Kreis
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Postleitzahlen
- 78048, 78050, 78052, 78054, 78056
- Gemeindeschlüssel
- 08326074
- Lage
- 48,067° N, 8,450° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Villingen-Schwenningen
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Villingen-Schwenningen:
Fragen und Antworten zu Villingen-Schwenningen
Welches Grundbuchamt ist für Villingen-Schwenningen zuständig?
In Villingen-Schwenningen bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Villingen, Grundbuchzentralarchiv. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Gilt in ganz Villingen-Schwenningen dasselbe Grundbuchamt?
Nein. In Villingen-Schwenningen bestehen 2 Grundbuchämter. Welches Ihr Grundstück führt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem es liegt.