Grundbuchamt Gaienhofen
Grundbuchauszug für Gaienhofen online beantragen
In Gaienhofen bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Gaienhofen
In Gaienhofen bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Gaienhofen ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
78050 Villingen-Schwenningen
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Gaienhofen: 78343
- Telefon
- +49772168110
- poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
- Entfernung
- 58,3 km nordwestlich von Gaienhofen (Luftlinie)
70806 Kornwestheim
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Gaienhofen
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Gaienhofen auf einen Blick
- Kreis
- Konstanz
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Postleitzahl
- 78343
- Gemeindeschlüssel
- 08335025
- Lage
- 47,683° N, 8,983° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Gaienhofen
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Gaienhofen:
Fragen und Antworten zu Gaienhofen
Welches Grundbuchamt ist für Gaienhofen zuständig?
In Gaienhofen bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Villingen, Grundbuchzentralarchiv. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Gilt in ganz Gaienhofen dasselbe Grundbuchamt?
Nein. In Gaienhofen bestehen 2 Grundbuchämter. Welches Ihr Grundstück führt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem es liegt.