Grundbuchamt Klausdorf

Grundbuchauszug für Klausdorf online beantragen

Für Grundstücke in Klausdorf führt das Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf das Grundbuch.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf Grundbuchamt · Hauptallee 116/3 · 15806 Zossen OT Wünsdorf
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf – Grundbuchamt für Klausdorf

Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf Hauptallee 116/3
15806 Zossen OT Wünsdorf
Telefon
+49 3377 307-0
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo, Do 09:00–12:00 Uhr

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf: Öffnungszeiten und alle 9 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Klausdorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Klausdorf ist das in der Regel das Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf.

Ort15838 Klausdorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Klausdorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Teltow-Fläming
Katasteramt Kreisverwaltung Teltow-Fläming Luckenwalde, 17,8 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Teltow-Fläming Luckenwalde, 17,8 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Teltow-Fläming Luckenwalde, 17,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Klausdorf auf einen Blick

Kreis
Landkreis Teltow-Fläming
Bundesland
Brandenburg
Postleitzahl
15838
Lage
52,155° N, 13,406° O

Ebenfalls Amtsgericht Zossen ZW Wünsdorf

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Klausdorf:

Bodenrichtwerte in Klausdorf

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 220 €/m² 200–220 € (3)
Mischgebiet 165 €/m² 140–430 € (4)
Gewerbe / Industrie 10 €/m² 10–10 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.