Grundbuchamt Eisenhüttenstadt

Grundbuchauszug für Eisenhüttenstadt online beantragen

Eisenhüttenstadt ist Sitz des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt. Dessen Grundbuchamt führt das Grundbuch für Eisenhüttenstadt und 13 weitere Orte im Gerichtsbezirk.

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Eisenhüttenstadt Grundbuchamt · Karl-Marx-Straße 35c · 15890 Eisenhüttenstadt
AntragOnline, 3 Min.
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Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Eisenhüttenstadt – Grundbuchamt für Eisenhüttenstadt

Amtsgericht Eisenhüttenstadt Karl-Marx-Straße 35c
15890 Eisenhüttenstadt
Telefon
+49 3364 4050 0
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Eisenhüttenstadt: Öffnungszeiten und alle 14 Orte des Bezirks

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Eisenhüttenstadt online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Eisenhüttenstadt ist das in der Regel das Amtsgericht Eisenhüttenstadt.

Ort15890 Eisenhüttenstadt

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Eisenhüttenstadt

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 447,3 km
Katasteramt Landkreis Oder-Spree Beeskow, 21,1 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Oder-Spree Beeskow, 21,1 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Oder-Spree Beeskow, 21,1 km
Bauaktenauskunft Landkreis Oder-Spree Beeskow, 21,1 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Eisenhüttenstadt

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 68 €/m² 35–125 € (14)
Mischgebiet 63 €/m² 10–85 € (12)
Gewerbe / Industrie 15 €/m² 10–42 € (13)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.