Grundbuchamt Prislich

Grundbuchauszug für Prislich online beantragen

Für Grundstücke in Prislich führt das Amtsgericht Ludwigslust das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Ludwigslust, rund 10,4 km nordwestlich von Prislich (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Ludwigslust Grundbuchamt · in Ludwigslust, 10,4 km nordwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Ludwigslust – Grundbuchamt für Prislich

Amtsgericht Ludwigslust Käthe-Kollwitz-Straße 35
19288 Ludwigslust
Telefon
+493874435426
E-Mail
verwaltung@ag-ludwigslust.mv-justiz.de
Web
Amtswebsite
Sprechzeiten
Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr
Entfernung
10,4 km nordwestlich von Prislich (Luftlinie)

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Amtsgericht Ludwigslust: Öffnungszeiten und alle 26 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Ludwigslust

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Prislich online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Prislich ist das in der Regel das Amtsgericht Ludwigslust.

Ort19300 Prislich

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Prislich

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Ludwigslust-Parchim Parchim, 22,8 km
Katasteramt Landkreis Ludwigslust-Parchim (und Schwerin) Parchim, 22,8 km
Bauamt (Bebauungsplan) Stadt Grabow Grabow, 3,9 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Prislich

Stichtag 01.01.2025

Wohnbauland 38 €/m² 38–38 € (1)
Mischgebiet 14 €/m² 9,00–20 € (8)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (CC BY 4.0), über amtfinder.de.