Grundbuchamt Ganzlin

Grundbuchauszug für Ganzlin online beantragen

Für Grundstücke in Ganzlin führt das Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Parchim, rund 27 km westlich von Ganzlin (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim Grundbuchamt · in Parchim, 27 km westlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim – Grundbuchamt für Ganzlin

Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim Moltkeplatz 2
19370 Parchim
Telefon
+493874435443
E-Mail
verwaltung@ag-ludwigslust.mv-justiz.de
Entfernung
27 km westlich von Ganzlin (Luftlinie)
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Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim: Öffnungszeiten und alle 96 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Parchim

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Ganzlin online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Ganzlin ist das in der Regel das Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim.

Ort19395 Ganzlin

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Ganzlin

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Katasteramt Landkreis Ludwigslust-Parchim (und Schwerin) Parchim, 27 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Ganzlin auf einen Blick

Kreis
Ludwigslust-Parchim
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl
19395
Gemeindeschlüssel
13076166
Lage
53,383° N, 12,249° O

Ebenfalls Amtsgericht Ludwigslust ZS Parchim

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Ganzlin:

Bodenrichtwerte in Ganzlin

Stichtag 01.01.2025

Wohnbauland 10 €/m² 10–10 € (1)
Mischgebiet 10 €/m² 7,00–22 € (9)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern (CC BY 4.0), über amtfinder.de.