Grundbuchamt Rosengarten

Grundbuchauszug für Rosengarten online beantragen

Für Grundstücke in Rosengarten führt das Amtsgericht Tostedt das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Tostedt, rund 19,5 km südwestlich von Rosengarten (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Tostedt Grundbuchamt · in Tostedt, 19,5 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Tostedt – Grundbuchamt für Rosengarten

Amtsgericht Tostedt Unter Den Linden 23
21255 Tostedt
Web
Amtswebsite
Entfernung
19,5 km südwestlich von Rosengarten (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Tostedt: Öffnungszeiten und alle 19 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Tostedt

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Rosengarten online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Rosengarten ist das in der Regel das Amtsgericht Tostedt.

Ort21224 Rosengarten

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Rosengarten

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Tostedt Tostedt, 19,5 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, 156,8 km
Bauamt / Umweltamt Landkreis Harburg Winsen (Luhe), 19,7 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Harburg Winsen (Luhe), 19,7 km
Katasteramt LGLN-Harburg Winsen (Luhe), 19,7 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Rosengarten

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 340 €/m² 205–550 € (41)
Mischgebiet 310 €/m² 105–450 € (23)
Gewerbe / Industrie 76 €/m² 70–100 € (3)
Landwirtschaftliche Flächen 5,35 €/m² 4,70–6,00 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.