Grundbuchamt Stadtoldendorf

Grundbuchauszug für Stadtoldendorf online beantragen

Für Grundstücke in Stadtoldendorf führt das Amtsgericht Holzminden das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Holzminden, rund 13,8 km südwestlich von Stadtoldendorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Holzminden Grundbuchamt · in Holzminden, 13,8 km südwestlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Holzminden – Grundbuchamt für Stadtoldendorf

Amtsgericht Holzminden Karlstraße 15
37603 Holzminden
Web
Amtswebsite
Entfernung
13,8 km südwestlich von Stadtoldendorf (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Holzminden: Öffnungszeiten und alle 30 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Holzminden

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Stadtoldendorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Stadtoldendorf ist das in der Regel das Amtsgericht Holzminden.

Ort37627 Stadtoldendorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Stadtoldendorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Holzminden Holzminden, 13,8 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Northeim
Bauamt / Umweltamt Landkreis Holzminden Holzminden, 13,8 km
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Holzminden Holzminden, 13,8 km
Katasteramt LGLN-Holzminden Holzminden, 13,8 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Bodenrichtwerte in Stadtoldendorf

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 62 €/m² 44–78 € (11)
Mischgebiet 51 €/m² 15–90 € (14)
Gewerbe / Industrie 15 €/m² 8,00–16 € (5)
Landwirtschaftliche Flächen 1,58 €/m² 1,00–2,15 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.