Grundbuchamt Glandorf

Grundbuchauszug für Glandorf online beantragen

Für Grundstücke in Glandorf führt das Amtsgericht Bad Iburg das Grundbuch. Das Gericht sitzt in Bad Iburg, rund 8,3 km nördlich von Glandorf (Luftlinie).

Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.

Zuständiges Amt Amtsgericht Bad Iburg Grundbuchamt · in Bad Iburg, 8,3 km nördlich
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Bad Iburg – Grundbuchamt für Glandorf

Amtsgericht Bad Iburg Schloss
49186 Bad Iburg
Web
Amtswebsite
Entfernung
8,3 km nördlich von Glandorf (Luftlinie)
Routenplaner öffnen

Amtsgericht Bad Iburg: Öffnungszeiten und alle 8 Orte des Bezirks · Grundbuchamt Bad Iburg

Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.

Antragsservice · Schritt 1 Grundbuchauszug für Glandorf online beantragen Wo liegt das Grundstück? Die Adresse genügt, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Für Glandorf ist das in der Regel das Amtsgericht Bad Iburg.

Ort49219 Glandorf

Unterlagen und Preis wählen Sie im nächsten Schritt. Privater Antragsservice, keine Behörde.

Weitere zuständige Stellen für Glandorf

Für andere Unterlagen als das Grundbuch:

Grundbuchamt (Grundakte, Teilungserklärung) Amtsgericht Bad Iburg Bad Iburg, 8,3 km
Gutachterausschuss Gutachterausschuss für Grundstückswerte Osnabrück-Meppen
Katasteramt LGLN Niedersachsen-Osnabrück Osnabrück, 21,3 km

Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.

Glandorf auf einen Blick

Kreis
Landkreis Osnabrück
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
49219
Gemeindeschlüssel
03459034
Lage
52,085° N, 7,999° O

Ebenfalls Amtsgericht Bad Iburg

Nachbarorte mit demselben Grundbuchamt, ab Glandorf:

Bodenrichtwerte in Glandorf

Stichtag 01.01.2026

Wohnbauland 105 €/m² 35–140 € (19)
Mischgebiet 110 €/m² 75–135 € (6)
Gewerbe / Industrie 35 €/m² 30–35 € (4)
Landwirtschaftliche Flächen 6,60 €/m² 3,00–10 € (2)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke. Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN (dl-de-by-2.0), über amtfinder.de.